Zurück

| Anfrage: Zukunft von Grünpfeilschildern in Hagen

Grüner Pfeil

Das Verkehrszeichen 720 bezeichnet in der Straßenverkehrsordnung (StVO) den grünen Blechpfeil. Er besteht aus einem aufgedruckten grünen Pfeil auf einem schwarzen Untergrund und findet sich rechts neben der Ampel. Er ist nicht zu verwechseln mit einem entsprechenden grünen Leuchtpfeil als Teil einer Lichtsignalanlage. Der Grünpfeil wurde ursprünglich in der ehemaligen DDR entwickelt. Aufgrund seiner Praxistauglichkeit und positiven Wirkung für den Verkehrsfluss wurde er im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands in die Straßenverkehrsordnung übernommen und seither auch im Westen Deutschlands eingesetzt.

Die Verwaltung der Stadt Hagen stand der Einführung dieses Verkehrszeichens von Beginn an ausgesprochen skeptisch gegenüber, hat sich ihr lange widersetzt und erst auf politischen Druck hin das Zeichen an ausgewählten Standorten eingeführt. Seit einiger Zeit ist nun zu beobachten, dass die Verwaltung an immer mehr Stellen den Grünpfeil unter Hinweis auf die Sicherheit von Fußgängern wieder abbaut, zuletzt am Höing, wo vorgeblich die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern bedroht sein soll.

Der Niederschrift des Beirats für Menschen mit Behinderungen vom 31.08.2016 – eingegangen am 14. Oktober 2016 – ist unter TOP 7 „Bericht aus der Arbeitsgruppe Bauen und Verkehr“ nun zu entnehmen, …

„… dass sich die Arbeitsgruppe Bauen und Verkehr am 17.08.2016 getroffen habe. In der Sitzung ging es zunächst noch einmal um blindengerechte Ampelanlagen und es wurde die Frage aufgeworfen, warum an diesen Ampelanlagen die Grünpfeilschilder ausgetauscht werden müssen. Frau Gleiß verliest die Antwort von Herrn Winkler von der Abteilung Straßenplanung zum Thema Grünpfeilschilder. Demnach bestimmt die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, dass an Knotenpunkten, die häufig von Blinden, seh- oder mobilitätsbehinderten Personen gequert werden, die Grünpfeil-Regelung nicht angewandt werden sollte. Die Stadt Hagen hat sich daher dazu entschlossen, die Grünpfeilschilder nach und nach abzubauen.“

Grünpfeilschilder sollen also nach Auffassung der Verwaltung nicht nur an Knotenpunkten, die häufig von Blinden, seh- oder mobilitätsbehinderten Personen gequert werden, abgebaut werden, sondern grundsätzlich. Ein solches Erfordernis ergibt sich jedoch weder aus der VwV-StVO noch aus Sicherheitsüberlegungen. Sowohl aus der eigenen Beobachtung heraus als auch aus den bekannten Statistiken gibt es keinerlei Hinweis, die ein erhöhtes Unfallrisiko an Kreuzungen mit Grünpfeil erkennen lassen. Es gibt mithin noch immer keinen sachlichen Grund, ein bewährtes Verkehrsschild, das den Verkehrsfluss verbessert, zu entfernen.

Die FDP-Fraktion und die SPD-Fraktion stellen daher folgenden Antrag zur Tagesordnung des UWA am 08.11.2016 gem. §6 I GO:

1. Schriftlicher Bericht der Verwaltung unter Beantwortung der beigefügten Fragen
2. Aussprache
3. ggf. Anträge

Fragen für den Bericht:

1. Gibt es statistische Anhaltspunkte dafür, dass an Hagener Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen und Grünpfeil mehr Personen zu Schaden kommen als an solchen mit Ampeln ohne Grünpfeil?

2. Gibt es statistische Anhaltspunkte dafür, dass an Hagener Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen und Grünpfeil mehr seh- oder mobilitätsbehinderte Personen zu Schaden kommen als an solchen mit Lichtsignalanlagen ohne Grünpfeil?

3. Von wem ging die aktuelle Verwaltungsinitiative zum Rückbau der Grünpfeile in Hagen aus?

4. Gab es im Vorfeld der internen Verwaltungsentscheidung, Grünpfeile zu entfernen, Eingaben von in Hagen ansässigen Verbänden, die eine solche Demontage von Grünpfeilschildern gefordert haben?

5. Gibt es Änderungen in übergeordneten Rechtsvorschriften, die den Bestand von Grünpfeilen an Hagener Kreuzungen rechtlich in Frage stellen. Wenn ja: Aus welchen Gründen an welchen Kreuzungen konkret?

6. Wann hat es die letzten Verkehrszählungen an den Kreuzungen mit Grünpfeil gegeben und welche Ergebnisse lassen sich daraus ableiten?

7. Warum wurden die Ergebnisse nicht zeitnah dem dafür zuständigen Ausschuss vorgelegt?

8. Auf welche Weise gedenkt die Verwaltung den Nachweis zu führen, dass nachweislich keine spürbare Knotenpunktentlastung durch den Grünpfeil entsteht?

9. Auf welche Statistik stützt die Verwaltung die These, „die Grünpfeilregelung werde landesweit zurückgefahren“?

10. Welche landesweite (und offiziell anerkannte) Untersuchung untermauert, dass Kreuzungen mit Grünpfeil „unfallträchtig“ sind und „keine nennenswerten Kapazitätsgewinne“ bringen?

Zurück