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| Antrag: Sichtschneisen am Südufer des Hengsteysees im Jahre 2018

CDU, FDP, Hagen Aktiv und Grüne übergaben der Verwaltung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 4. April 2016 die Ideensammlung der Arbeitsgruppe „Freizeitnutzung an Harkort- & Hengsteysee“. Das Werk war in zwei Jahren intensiver Diskussion in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe unter Einbindung von Bezirksbürgermeister Heinz-Dieter Kohaupt entstanden.

Darin war unter anderem der immer wieder im Umweltausschuss geäußerte Wunsch erwähnt, die Grünflächen neu zu ordnen und die Sichtbeziehungen vom Hagener Südufer auf den See zu verbessern.

Umso erfreuter waren die Antragsteller zu lesen, dass Verwaltung und WBH am 15. Februar in der Westfalenpost unter dem Titel „Lücken in der grünen Wand ermöglichen Blick aufs Wasser“ verkündeten, sie hätten „die grüne Wand am Hengsteysee (…) an mehreren Stellen gelichtet und damit die Erholungsfunktion des Gewässers teilweise wieder hergestellt.“

Entsprechend groß war die Enttäuschung, als bei einer ersten Begehung die wesentlichen Fortschritte im Vergleich zum Vorjahr 2016 nicht erkennbar wurden. Auf etwa 2.700 Meter Uferlänge haben WBH und Umweltamt aufaddiert etwa 130 Meter herausgeschnitten. Das ist nicht wesentlich mehr als im vergangenen Jahr. Meist sind die „Gucklöcher“ in der grünen Wand gerade einmal 20 bis maximal 40 Meter breit.

Vor diesem Hintergrund fragen sich die Antragsteller, welchen „gordischen Knoten“ der Leiter des Hagener Umweltamtes dort durchschlug, zumal von keiner Seite jemals die von ihm vorgetragene „radikale“ Lösung vorgetragen worden sei, „alles wegzuschneiden“.

Tatsächlich sprechen sich auch die Antragsteller seit Jahren für ein „vernünftiges Verhältnis (…) zwischen dem Anspruch auf Freizeitbedürfnisse und Naturschutz“ aus und sind sich darin mit dem von Dr. Braun Vorgetragenen einig. Uneinigkeit herrscht aber darüber, ob nicht durchaus größere Abschnitte des Seeufers für die Blicke der Wanderer, Sportler und Besucher hätten freigeschnitten werden können.

Weder der fachlich zuständige Umweltausschuss noch die räumlich zuständige Bezirksvertretung Hagen-Nord waren in den Entscheidungsprozess involviert oder gar informiert. Für das Jahr 2017 sind Nacharbeiten nun nicht mehr möglich, da die Vegetationsperiode mit dem 1. März bereits begonnen hat.

In der Folge bleiben zwei wesentliche Punkte, die einer Klärung bedürften:

1. Ist es unter der Wahrung des Naturschutzes möglich, weitere und/oder größere Sichtfenster in den Bewuchs zwischen Hengsteysee und Weg zu schneiden?

2. Mit welchem Verfahren lässt sich dieser Beschnitt transparenter planen und abstimmen?

Da die Leitung des Hagener Umweltamtes sich fachlich bereits festgelegt hat, scheint eine unabhängige Stellungnahme durch eine/einen fachlich anerkannten Ornithologin / Ornithologen geboten zu sein. Der Ornithologe / die Ornithologin soll dabei nicht vom Umweltamt sondern vom Umweltausschuss ausgesucht werden. Nicht berufen werden können Sachverständige, die zuvor oder laufend in einer vertragliche Beziehung zum Umweltamt Hagen stehen.

Sowohl der Umweltausschuss als auch die Bezirksvertretung Nord sollen dazu ihre jeweiligen Voten abgeben können. Deshalb wäre eine gemeinsame Begehung der Wegstrecke in den Sommermonaten wahrscheinlich sehr hilfreich.

Da die Antragsteller im Jahr 2018 nicht kurz vor Beginn der Vegetationsperiode wieder vor vollendete Tatsachen gesetzt werden wollen, wird im Antrag ein konkretes Verfahren vorgezeichnet, mit dem sichergestellt werden soll, dass Fehler wie in diesem Jahr nicht noch einmal eintreten.

Wir stellen daher folgenden Antrag für die kommende Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:

1. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, in welchem Ausmaß die „grüne Wand“ am Südufer des Hengsteysees freigeschnitten wurde (ausschließlich Flächen zwischen See und nächstgelegenem Weg).

2. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, in welchem Ausmaß sich die freigeschnittenen Sichtschneisen gegenüber dem Vorjahr 2016 verändert/vergrößert haben.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Umweltausschuss und der Bezirksvertretung Hagen-Nord ein Verfahren abzustimmen, mit dem sichergestellt werden soll, dass …

 … die Bezirksvertretung Hagen-Nord ihren quantitativen Bedarf nach Sichtschneisen formulieren und ggf. örtlich spezifizieren kann, ...

 … der Umweltausschuss fachlich fundiert entscheiden kann, wie viele und wie große Sichtfenster unter Wahrung des Natur- und Artenschutzes freigeschnitten werden können, …

 … die WBH im Auftrag des Umweltamtes im Winter 2017 die festgelegten Areale freischneiden kann, …

 … und die politischen Auftraggeber sich frühzeitig vor Beginn der Vegetationsperiode 2018 ein Bild davon machen können, ob der Freischnitt wunschgemäß abgearbeitet wurde oder ob noch vor Beginn der Vegetationsperiode 2018 nachgearbeitet werden muss.

4. Der Umweltausschuss bestimmt eine / einen Ornithologin / Ornithologen, die / der im Rahmen einer gemeinsamen Begehung und auf Basis der Daten des Umweltamtes aus dem Jahr 2016 und auf Basis eigener Inaugenscheinnahme die Möglichkeiten weiterer Sichtschneisen beurteilt.

5. Die Verwaltung trägt Gewähr dafür, dass dieses Verfahren rechtzeitig begonnen, transparent durchgeführt und bis spätestens zum 1. Februar 2018 zum Abschluss gebracht wird. 

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