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| Resolution: Landesregierung soll OGS-Ausbau schnell präzise regeln

Die Stadt Hagen arbeitet mit Hochdruck daran, den ab 2026 bestehenden Rechtsanspruch für einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder möglichst weitgehend zu erfüllen. Das verlangt ein Höchstmaß an Anstrengungen. Die Verwaltung braucht dafür klare rechtliche Vorgaben. Diese liegen nicht abschließend vor.

Ende Januar 2024 wollte die NRW-Landesregierung den Entwurf für ein Ausführungsgesetz vorlegen, das die konkrete Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder regeln sollte. Im März 2024 billigte das Kabinett ein dreiseitiges Papier mit der Bezeichnung „Fachliche Grundlagen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026“. Die Formulierungen darin bleiben vage; ein Zeitplan für die Vorlage des Gesetzes fehlte. Seit Anfang Juli 2024 ist klar: Das ursprünglich geplante Gesetz wird nicht kommen. Stattdessen beabsichtigt die Landesregierung, den Rechtsanspruch über Erlasse zu regeln.

Unserer Verwaltung fehlen nun konkrete Standards und Anweisungen. Kommunen, Schulen und die Trägerlandschaft sind bei der Umsetzung deshalb aktuell auf sich gestellt. Diese Situation sorgt aktuell sowohl bei den ausführenden Kommunen als auch bei den Familien für Verunsicherung. Zahlreiche Träger haben bereits jetzt große Finanzierungsprobleme. Hier sind Bund und Land in der Pflicht, sich verlässlich und planbar an den wachsenden Kostenstrukturen angemessen zu beteiligen.

Gerade Städte mit anspruchsvoller demographischer Situation und angespannten Haushalten wie Hagen können ohne klare Standards und entsprechende Finanzierung den Rechtsanspruch bei der OGS-Versorgung nicht gewährleisten.

Offen bleiben durch das ausbleibende Gesetz Fragen zur Konnexität, zu den Verbindlichkeiten bei der Zusammenarbeit zwischen Schule und OGS-Trägern, zu Raumvorgaben, zum Personalschlüssel, zu Gruppengrößen, zur Ernährung und zur fachlichen Qualifikation des Personals. Es fehlt ein konkreter Zeitplan, wann die Kommunen und Träger damit rechnen können, rechtssichere Aussagen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs zu erhalten. Dabei drängt die Zeit. Es braucht zeitnah dauerhaft verbindliche Regelungen.

Insbesondere die Schulträger brauchen eine klare Perspektive, wie sie aus Sicht der Landesregierung auf ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot an den Grundschulen hinarbeiten sollen. Situative Ankündigungen höherer Finanzmittel mindern die Unsicherheit in den Kommunen kaum. Es braucht langfristige Planungssicherheit auf Basis garantierter rechtlicher Regelungen.

Der Rat der Stadt Hagen fordert die Landesregierung daher auf, …

  • … einen konkreten und nachvollziehbaren Zeitplan für die Erarbeitung der sogenannten „Umsetzungsregelungen“ vorzulegen;
  • … schnellstmöglich ein Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 vorzulegen;
  • … gemeinsam mit den Kommunen und der Trägerlandschaft flächendeckend ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot für Kinder im Grundschulalter zu schaffen;
  • … dabei insbesondere dem aktuellen Flickenteppich von Qualitätsstandards und Gebührenordnungen ein Modell entgegenzusetzen, dass den Eltern unabhängig vom Wohnort eine Betreuung garantiert, die ihre Kinder optimal auf den weiteren Bildungsweg vorbereitet

Eingebracht durch die Fraktionen und Gruppen von CDU, SPD, Hagen Aktiv, FDP, Die Linke, HAK. 

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