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| Friedhöfe bleiben erhalten und werden flexibler

Alle Hagener Friedhöfe sollen erhalten bleiben, insgesamt um 12,5 Hektar verkleinert und dabei deutlich flexibler werden. Das sieht die Strategie von CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP vor. „Erreichen wollen wir das durch eine Einteilung aller Friedhöfe in Kern- und Randzonen. Die Kernzonen sollen weiterentwickelt werden, die Randzonen extensiver bewirtschaftet oder nach Auslaufen von Ruhezeiten entwidmet werden können“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Jörg Klepper. „Zusätzlich bringen wir Vorschläge ein, wie sich die Friedhöfe durch Fördermittel, Mitteln aus Ausgleich und Ersatz, Denkmalschutz-Mitteln oder weiteren Fördergeldern kofinanzieren lassen. Neben den guten Vorschlägen aus dem Gutachten wollen wir diese Verkleinerung strategisch intensiver steuern und mit freiwilligen Umbettungen dynamisieren. So können wir die dörflich geprägten Friedhöfe Berchum, Garenfeld und Holthausen erhalten.“

Zufrieden mit diesem Kompromiss sind auch der Grünen-Fraktionssprecher Jörg Fritzsche sowie der Fraktionsvorsitzende von Hagen Aktiv, Michael Gronwald: „Die künftigen Randzonen werden naturnah, insektenfreundlich und pflegearm umgestaltet. Damit geben wir der Natur mehr Raum, ein Beitrag zur Unterstützung der lokalen Biodiversität, und entlasten gleichzeitig die WBH bei den bislang aufzubringenden Pflegekosten. Europa- und bundesweit gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, mit denen wir diese Maßnahmen auch noch mitfinanziert bekommen.“

Auch Claus Thielmann, Sprecher der FDP im Hagener Rat, steht voll hinter dem Beschlussvorschlag: „Die Erhaltung der lokalen Infrastruktur auch in den Außenbereichen unserer Stadt ist für uns essenziell. Deswegen können wir uns die Schließung der drei Friedhöfe nicht vorstellen.“

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Zum Hintergrund:

Folgender Antrag wird zu den Sitzungen des WBH-Verwaltungsrates sowie zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Stadt Hagen vorgelegt:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt die Vorlage des Gutachtens zur Friedhofsentwicklungsplanung als Grundlage für die weitergehende Beratung.

2. Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt die beabsichtigte Schließung der Friedhöfe Berchum, Garenfeld und Holthausen ab 01.01.2025 sowie deren spätere Schließung und Entwidmung ab. Dasselbe gilt für die Friedhöfe Altenhagen und Halden. Die Antragsteller sehen in einer kontinuierlichen Flächenverkleinerung und Konzentration auf Kernflächen der einzelnen Friedhöfe die schonendere Maßnahme. Werden umgewandelte Flächen dauerhaft nicht mehr genutzt, ist eine Teilentwidmung dieser Randzonen möglich.

Das bedeutet, …

  • … dass Nutzungsrechte weiterhin unverändert und uneingeschränkt verlängert werden können.
  • … dass Bestattungen bzw. Beisetzungen in Grabstätten, für die bereits ein Nutzungsrecht besteht, weiterhin durchgeführt werden.
  • … dass in peripheren Flächen bei der Verlängerung bestehender Nutzungsrechte lokale Umbettungsangebote unterbreitet werden können, deren Annahme freiwillig bleibt.
  • … dass in peripheren Flächen keine neuen Nutzungsrechte vergeben werden, für die zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses am 27.06.2024 kein Nutzungsrecht vergeben war.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den WBH um Darstellung zu bitten, welche der im Gutachten erwähnten Restrukturierungsschritte beim Wirtschaftsbetrieb bereits greifen oder noch umzusetzen sind. Aus diesen Daten soll valide abgeleitet werden, welche Einsparungen über diese Optimierungen realistisch zu erreichen sind.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, vom WBH Perspektiven zu einer kontinuierlichen Verkleinerung der jeweiligen intensiv bewirtschafteten Friedhofsflächen für den Rat zu erbitten. Ziel ist die Reduktion der Friedhofsfläche in der Größenordnung von 12,5 Hektar (20 Prozent der städt. Friedhofsfläche). Die Flächenrückentwicklung auf den Hagener Friedhöfen soll organisch erfolgen (von den Randzonen bis zur verbleibenden Kernzone). Randzonen werden naturnah umgewandelt, neue Nutzungsrechte darauf nicht mehr vergeben. Dauerhaft nicht mehr genutzte Flächen können teilentwidmet werden.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den WBH um Prüfung zu bitten, ob die bislang ungenutzte und unbelegte Fläche des Friedhofs Halden kurzfristig entwidmet werden kann.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den WBH um Prüfung zu bitten, ob auf dem Friedhof Delstern eine Beerdigungswald-Teilfläche eingerichtet werden kann.

7. Die Infrastrukturelemente auf den Friedhöfen Berchum, Garenfeld und Holthausen sind auf das Erforderliche zu reduzieren, sofern nicht private Dritte die dauerhafte Unterhaltung von Gebäuden verbindlich übernehmen.

8. Die Übernahme einer Friedhofsträgerschaft für private Dritte wird abgelehnt.

9. Die Verwaltung wird beauftragt, den WBH um Prüfung zu bitten, ob sich die Gebührensatzung erweitern oder verändern lässt.

Zu prüfen ist insbesondere, ob das Gebührenrecht die Einrichtung einer neuen Bestattungskategorie mit der Bezeichnung „Erdbestattungen auf historisch lokalem Friedhof mit besonderen Auflagen zur Grabsteingestaltung“ ermöglicht. Diese Bestattungskategorie soll Anwendung auf passende Friedhöfe finden.

10. Die Verwaltung wird beauftragt, den WBH um Prüfung zu bitten, ob in Randzonen bei künftig geplanten Zubettungen oder Nutzungsrechtverlängerungen lokale freiwillige Umbettungsangebote möglich wären, um früher zusammenhängende Flächen aus der intensiven Bewirtschaftung herausnehmen zu können.

11. Die Verwaltung wird beauftragt, den WBH um Prüfung zu bitten, …

a) …ob Mittel aus „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ gemäß § 15 (2) Bundesnaturschutzgesetz bzw. aus der von der unteren Naturschutzbehörde zu führende Ersatzgeldliste gemäß § 34 (2) Landesnaturschutzgesetz NRW für die ökologische Aufwertung peripherer Friedhofsflächen (Randzonen) eingesetzt werden können.

b) ob und welche weiteren Fördermittel aus EU, Bund und Land in der Zielsetzung geeignet wären, um die ökologische Aufwertung peripherer Friedhofsflächen zu kofinanzieren.

c) ob aus Mitteln des Denkmalschutzes Fördermittel zum Erhalt historisch oder künstlerisch besonders wertvoller Grabanlagen einzuwerben sind.

Die Ergebnisse der Prüfungen, Vorschläge und Darstellungen sind dem Rat zu übermitteln.

 

[1] Die Zahl ergibt sich aus der Summe der ursprünglich zur Schließung vorgesehenen oder noch zu evaluierenden Friedhöfe Altenhagen (6,4 ha), Berchum (0,99 ha), Garenfeld (0,86 ha), Halden (2,62 ha) Holthausen (1,59 ha).

 

 

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