| Dringlichkeitsantrag: Anmeldeverfahren der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2019/2020
Die Anmeldezahlen des Albrecht-Dürer-Gymnasiums haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 35 auf nun 110 mehr als verdreifacht. Aus Sicht der FDP-Fraktion sollte der Elternwille bei der Entscheidung über die Zügigkeit der Schulen angemessen berücksichtigt werden. Dies ist bei einer vorhersehbaren Ablehnungsquote von mehr als 50% nicht mehr der Fall. Im Gegenteil: Aus unserer Sicht sollte die Schulpolitik auf solch deutliche Veränderungen der Anmeldezahlen flexibel reagieren und nicht dogmatisch an bisherigen Beschlüssen festhalten. Dies ist vor allem dann sinnvoll und notwendig, wenn eine Veränderung der Zügigkeit durch die Schule personell und räumlich darstellbar ist und keine schädliche Wirkung auf die Zügigkeit anderer Schulen entsteht. Nicht zuletzt ist die Entwicklung der Anmeldezahlen auch ein Erfolg der Schulleitung und des Kollegiums des Albrecht-Dürer-Gymnasiums, der entsprechend gewürdigt werden sollte.
Die Vorlage 0315/2019 „Anmeldeverfahren der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2019/2020 ist für die Tagesordnung der Sitzung des Schulausschusses am 26.03.2019 ausschließlich als Mitteilung vorgesehen. Nach §4 GO findet zu Mitteilungen keine Aussprache statt. Die FDP-Fraktion hält jedoch eine Diskussion wegen der starken Veränderungen der Anmeldezahlen, insbesondere am Albrecht-Dürer-Gymnasium, für erforderlich. Die Vorlage wurde den Geschäftsstellen am 20. März 2019 zur Verfügung gestellt. Eine entsprechende Würdigung der Anmeldezahlen durch die schulpolitischen Sprecher konnte somit erst nach Ende der Antragsfrist erfolgen. Eine Verschiebung der Diskussion auf die nächste Sitzung des Schulausschusses ist wegen der zeitnah notwendigen Zu- und Abweisungen der betroffenen Schüler nicht möglich.
Wir stellen daher folgenden Dringlichkeitsantrag zur Tagesordnung der Sitzung des Schulausschusses am 26.03.2019 gem. §6 (2) GO:
1. Bericht der Verwaltung
Die Verwaltung beantwortet insbesondere folgende Fragen:
- Sind die Voraussetzungen einer Dreizügigkeit am Albrecht-Dürer-Gymnasium aus Sicht der Verwaltung vorhanden?
- Würde die Genehmigung einer Dreizügigkeit sich nachteilig auf andere Schulen auswirken?
- Wird aus Sicht der Verwaltung der Elternwille ausreichend berücksichtigt, wenn bei Festhalten an einer Zweizügigkeit des Albrecht-Dürer-Gymnasiums mehr als 50% der angemeldeten Schüler abgewiesen werden müssen
2. Diskussion
3. ggf. Anträge