| Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hagen hat die Aufgabe, die ökologischen, wirtschaftlich und sozialen Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt nachhaltig zu sichern. Dies kann nur im Rahmen einer verantwortungsvollen und ausgewogenen Finanzwirtschaft gelingen. Der Haushaltsplan der Verwaltung trägt diesem Anspruch in weiten Teilen sehr gut Rechnung. Trotzdem erscheinen an verschiedenen Stellen nuancierte Korrekturen erforderlich. Diese haben die Fachausschüsse in den vergangenen Monaten aus ihrer Sicht vorgenommen. Die Veränderungsliste der Verwaltung referenziert diese Beschlüsse, so dass diese nicht noch einmal in Form von Sachanträgen erneut vorgetragen werden müssen. Die Antragsteller beziehen sich deshalb im Antrag explizit auf die 1. Veränderungsliste des Doppelhaushalts 2024/2025 aus DS 0308/2024.
Eine Politik, die in kurzer Zeit die langfristige Leistungsfähigkeit der Kommune verzehrt oder vernichtet, kann dem Anspruch nach einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft nicht genügen. Der von der SPD vorliegende Antrag zur Streichung aller Hebesatzanhebung bei geleichzeitiger Streichung von Einsparungen bei der Verwaltung und der Streichung der Anpassung der Kita-Gebühren sorgt für eine vollkommene Schieflage der städtischen Finanzen – und schiebt die Verantwortung dafür auf eine ferne Landesregierung. Das ist nicht nur unredlich, sondern entlastet die Steuer- und Beitragszahlerinnen und -zahler von heute nur vordergründig.
Diese „Entlastung“ ist nämlich nur vorläufig, denn natürlich sind diese Defizite eines Tages mit Zins- und Zinseszinseffekt wieder von den künftigen Abgabenzahlern zurückzuzahlen. Vereinfacht gesagt, zahlen die heutigen Kita-Kinder dann nachlaufend ihren Kita-Beitragsschulden selbst, wenn es der Stadt nicht einmal ermöglicht wird, die steigenden Kosten für diese Einrichtungen über eine maßvolle Grundsteuererhöhung auszugleichen. Das ist aus Sicht der Antragsteller mindestens aus Gründen der Generationengerechtigkeit vollkommen unfair.
Dazu kommen die mannigfaltigen Haushaltsrisiken, die der Kämmerer in seiner Haushaltsrede bereits thematisiert hat. Deutschland und die Welt befinden sich in einer wechselvollen Zeit, in der noch nicht erkennbar ist, welche Herausforderungen insgesamt zu bewältigen sind. In solch einer Zeit den Eindruck zu erwecken, ein Gemeinwesen ließe sich ohne eine entsprechende Lastenverteilung funktionsfähig erhalten, ist aus unserer Sicht im höchsten Maße verantwortungslos.
Deshalb halten die Antragsteller die maßvolle Erhöhung der Grundsteuer – der einzig verlässlichen Einnahme einer Kommune – für richtig und zielführend. Diese Steuer trägt dazu bei, die mannigfaltigen Angebote der Stadt für ihre Bürgerinnen und Bürger Hagens weiter zu garantieren. Diese reichen von den örtlichen Straßen, über Schulen, Bibliotheken und Schwimmbädern bis hin zum Nahverkehr, der Feuerwehr und den Friedhöfen unserer Stadt.
Eine Politik, die den Eindruck erweckt, dass sich diese Leistungen immer weiter ausweiten lassen, ohne dass dafür der entsprechende Preis zu zahlen ist, ist zwar gefälliger, nimmt aber in Kauf, dass dieses System eines Tages unter seiner eigenen Last zusammenbricht.
Die Fraktionen CDU und Bündnis90/DieGrünen und die FDP-Ratsgruppe stellen daher den folgenden Beschlussvorschlag zu Top I.5.2 und I.5.3 der Sitzung des HFA am 11.04.2024:
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst in seiner Funktion als Bündelungsausschuss folgende Beschlüsse:
- Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen beschließt das Haushaltssicherungskonzept (Anlage 3 von DS 0308/2024 „Übersicht der Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2024 (HSK 2024) zum Stand des Entwurfs und der 1. Veränderungsliste des Doppelhaushalts 2024/2025“ (DS 0308/2024) mit Ausnahme folgender Maßnahmen:
- 002 Hebesatztanhebung Grundsteuer B
- 003 Hebesatztanhebung Gewerbesteuer
- 004 Änderung Vergnügungssteuersatzung
- Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen beschließt in Abänderung und Ergänzung die folgenden Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK).
Maßnahmen-Nr. |
Bezeichnung |
Startjahr der |
Plan 2024 |
Plan 2025 |
Plan 2026 |
Plan 2027 |
Plan 2028 |
24_20.002 |
Hebesatzanhebung Grundsteuer B von 750 auf 820 Prozentpunkte |
2024 |
4.600.000 |
4.600.000 |
4.600.000 |
4.600.000 |
4.600.000 |
24_20.003 |
Hebesatzanhebung Gewerbesteuer entfällt |
2024 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
24_RAT.001 |
Frontkamera: Erhöhung der Einnahmen bei der mobilen Verkehrsüberwachung |
2024 |
100.000 |
100.000 |
100.000 |
100.000 |
100.000 |
24_RAT.002 |
Gewinnausschüttung Sparkasse: Erhöhung der Gewinnausschüttung der Sparkasse um weitere zwei Millionen Euro für die Stadt Hagen für die Jahre 2024/2025 |
2024 |
1.550.000 |
1.550.000 |
0 |
0 |
0 |
24_RAT.003 |
weitere Ausschüttung von Beteiligungen: Ausschüttung aus Jahresergebnis 2022/Gewinnrücklage WBH |
2024 |
1.000.000 |
1.000.000 |
0 |
0 |
0 |
24_RAT.004 |
Erhöhung der Besteuerung von Glücksspielautomaten: Die Verwaltung erhöht die Besteuerung von Glückspielautomaten im Stadtgebiet. |
2024 |
600.000 |
600.000 |
600.000 |
600.000 |
600.000 |
- Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen beschließt unter Berücksichtigung der o.g. Änderungen und Ergänzungen den Haushaltsplanentwurf 2024/2025 sowie das wie oben geänderte Haushaltssicherungskonzept 2024/2025.
- Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen stimmt dem Haushalt 2024/2025 mit den oben genannten Änderungen zu und beauftragt die Verwaltung, die daraus resultierende Haushaltssatzung dem Rat am 11. April 2024 zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen empfiehlt dem Rat auf Basis der dann vorliegenden Haushaltssatzung folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 mit ihren Anlagen, sowie das Haushaltssicherungskonzept 2024/2025 unter Berücksichtigung der Veränderungen aus dann vorliegenden Veränderungsliste.