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| Beschlussvorschlag: Verkehrsführung nach Wiederöffnung der Marktbrücke

Die Verwaltungsvorlage DS 0880/2021 stellt dar: „Die o.g. Maßnahmen sind zwar alle im Zusammenhang mit dem Neubau der Marktbrücke zu sehen, können aber größtenteils nicht als direkte und zwingende Folge der Maßnahme angesehen werden. Damit ist auch eine Finanzierung aus der Zuschussmaßnahme „Neubau der Marktbrücke“ nicht möglich.“ Diese Darstellung macht deutlich, dass es keinen unnötigen Handlungsdruck bei der Umsetzung gibt.

Aus Sicht der Antragsteller ist die Verkehrsführung gemäß dem beiliegenden Beschilderungs- / Markierungsplan auf dem Märkischer Ring problemlos. Für sich gesehen könnte auch die die Radverkehrsführung in der Hochstraße nach der Variante „Schutzstreifen in FR Süden“ zustimmungsfähig sein, wenn die gesamte Situation für Radfahrer im Nord-Süd- und im Süd-Nord-Verkehr in diesem Bereich geklärt ist.

Sofern die Verwaltung hier ein schlüssiges Gesamtkonzept für diesen Bereich vorlegt, kann dieses unter Einbeziehung der Hochstraße in Variante „Schutzstreifen in FR Süden“ abgestimmt und umgesetzt werden.

Die Fraktionen von CDU, Bündnis90/Die Grünen und Hagen Aktiv sowie die FDP-Ratsgruppe stellen daher folgenden Sachantrag zur Sitzung des UKM am 09.02.2022:

  1. Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beschließt die Verkehrsführungsmaßnahmen auf dem Märkischen Ring gemäß dem beiliegenden Beschilderungs- / Markierungsplan Märkischer Ring. Die Maßnahme kann unmittelbar umgesetzt werden.
  1. Der Ausschuss begrüßt die Radverkehrsführung in der Hochstraße nach der Variante „Schutzstreifen in FR Süden“. Vor der Zustimmung und Umsetzung der Maßnahme ist jedoch das Verkehrskonzept in diesem Bereich zu vervollständigen. Insbesondere ist darzustellen, wie der aus Süden kommende Radverkehr aus der Frankfurter Straße geführt werden soll.

Foto: Bärwinkel, Klaus, Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/User:B%C3%A4rwinkel,Klaus)

 

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