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| Beschlussvorschlag: Neuregelung für die Wahl des Integrationsrates

Bei der Wahl des Integrationsrates werden zahlreiche Nationalitäten in der Stadt nicht berücksichtigt. Diese sollen trotzdem zu einer beratenden Teilnahme an den Sitzungen des Integrationsrates ermuntert werden können, wenn sich entsprechende Vertreterinnen oder Vertreter finden. Die bislang geübte Praxis sollte deshalb fortgeführt werden.

CDU, Bündnis 90 / Grüne und FDP stellen daher folgenden Beschlussvorschlag zu Top 5.13 der Sitzung des Rates am 25.6.2020: 

1. Der III. Nachtrag zur Satzung für den Integrationsrat der Stadt Hagen wird in § 8 (2) durch folgenden Wortlaut ergänzt:
Steht nach Vorliegen des Ergebnisses der Wahl zum Integrationsrat fest, dass eines oder mehrere der Anwerbeländer bzw. eine Nation mit mindestens 300 Wahlberechtigten nicht im Integrationsrat vertreten wäre, kann der Integrationsrat eine(n) Vertreter(in) dieser Nation als ständige(n) Berater(in) berufen.“

Die Anlage zur Drucksache ist entsprechend zu ergänzen.

2. Der Rat beschließt den III. Nachtrag zur Satzung für den Integrationsrat der Stadt Hagen vom 15.10.2004, inklusive der o.g. Ergänzung, wie er als erweiterte Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennummer 0464/2020 ist.

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