| Beschlussvorschlag: Entwurf des Nahverkehrsplans 2020 der Stadt Hagen
Die Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Grüne und FDP stellen folgenden Beschlussvorschlag zu Top 7.4 der Sitzung des Umweltausschusses am 10.06.2020:
1. Der UWA beauftragt die Verwaltung, die nachfolgend aufgelisteten Änderungen und Ergänzungen in den Entwurf des Nahverkehrsplans für die Stadt Hagen aufzunehmen:
1.1. (Synopse 1.3) In Kapitel 6.3 und in der Tabelle 6.3-2 sind die Zeiten des Betriebsschlusses an die gegenwärtig beschlossenen Bedienungszeiten anzupassen (montags – freitags ca. 1:00 Uhr, samstags sowie sonn- und feiertags ca. 2:30 Uhr). Der Text des Kapitels 6.3 ist im Abschnitt Verkehrs- und Betriebszeiten entsprechend anzupassen.
Der Text des Kapitels 6.3 ist im Abschnitt Fahrtenangebot und Reisezeiten nach dem zweiten Absatz um nachfolgenden Textbaustein zu erweitern:
„Parallel geführte Linien werden fahrplanmäßig so aufeinander abgestimmt, dass ihre Abfahrten regelmäßig verteilt sind und sich möglichst ein gleichmäßiger Taktfahrplan ergibt. Ortsteile, die im Spätverkehr angefahren werden, erhalten ab ca. 22:15 Uhr an jedem Fahrplantag der gesamten Woche ein einheitliches Fahrtenangebot bezogen auf die Fahrtenhäufigkeit und die letzten Fahrten. In den Nächten auf Samstage, Sonn- und Feiertage sowie zu besonderen Anlässen wird das Angebot erweitert. Eine Anwendung dieser Vorgaben für die Anbindung von Industrie- bzw. Gewerbegebieten (z.B. Lennetal) ist nicht zwingend erforderlich.“
Die Umsteigezeit soll 10 Minuten im Tages- bzw. 20 Minuten im Spätverkehr nicht überschreiten. Kapitel 6.3 ist im Abschnitt Umsteigenotwendigkeit entsprechend anzupassen.
Die Umsteigehaltestellen Geitebrücke, Tondernstraße und Elsey Post sind nur in Kapitel 10.5.1 zu ergänzen.
1.2 (Synopse 1.10) Die Verwaltung ergänzt im Entwurf des NVP die Abbildung 9.3-4 wie folgt (nur geänderte bzw. zu ergänzende Zeilen dargestellt, Änderungen gelb hinterlegt) und passt ggf. den Textteil entsprechend an:
Achse/ Relation |
Typ… |
Takt HVZ |
gegenwärtige Linien |
Anmerkung |
Zentrum - Herdecke |
2 |
15‘ |
518, 519 |
Die Linien 518 und 519 […] reinen 15-Minuten-Takt in der HVZ. Zwischen Hagen Zentrum/Hbf und Weststraße ggf. Taktanpassung mit der Relation Vorhalle – Weststr. – Hbf/Zentrum |
Vorhalle – Sporbecker Weg – Hbf – Zentrum |
2 |
15‘ |
516 |
Taktangebot durch 15-Minuten-Takt der Linie 516 |
Westliches Vorhalle – Weststr. – Herdecker Str. – HA Hbf/Zentrum |
1 |
15‘ |
SB72, 541, 591 |
Taktangebot im Verlauf der Weststraße mit Bedienung aller Haltestellen zwischen Vorhaller Straße und Geitebrücke. Zwischen Weststraße und Hagen Hbf/Zentrum ggf. Taktanpassung mit der Relation Herdecke – HA Hbf/Zentrum. |
(Hagener Str.) – Boelerheide – Stadtmitte |
2 |
ca. 15‘ |
524, 528 |
Gleichmäßigere Verteilung der Abfahrten und Ankünfte im Bereich Kapellenstr. zur besseren Erschließung innerhalb von Boelerheide und auf der genannten Relation zum Zentrum |
Gew.park Kückelhausen – Buschey – Hbf – Zentrum |
2 |
15‘ |
525, 543 |
Die über die Eugen-Richter-Str. verkehrenden Linien verkehren versetzt zu den über die Lange Str. verkehrenden Linien, so dass um ca. 7/8 Minuten versetzte Abfahrten erfolgen. |
Stadtmitte – Hbf – Lange Straße – Rehstraße |
2 |
15‘ |
514, 525 |
Die über die Lange Str. verkehrenden Linien verkehren versetzt zu den über die Eugen-Richter-Str. verkehrenden Linien, so dass um ca. 7/8 Minuten versetzte Abfahrten erfolgen. |
1.3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Kapitel 6.4 und ggf. auch weitere Abschnitte so umzuformulieren, dass die Anforderungen nicht nur für das „Verkehrsunternehmen, welches die ÖPNV-Leistungen in der Stadt Hagen anbietet“ gelten sondern bezüglich der wesentlichen Hauptanforderungen für alle Nahverkehrsunternehmen, die ihre Leistungen im Stadtgebiet Hagen anbieten. Ziel ist ein einheitlicher hoher Standard im ÖPNV, der bei Leistungsvergaben mit Beginn ab 01.01.2023 zu berücksichtigen ist – unabhängig vom Betreiber.
2. Der UWA beauftragt die Verwaltung, die nachfolgend aufgelisteten Änderungen und Ergänzungen für den Entwurf des Nahverkehrsplans für die Stadt Hagen auf die damit verbundenen Kosten zu prüfen und dies spätestens in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 23.06.2020 darzustellen:
2.1 (Synopse 2.2.1) Die Verwaltung ergänzt die Tabelle 6.5-3 um einen zusätzlichen Punkt z.B. unter 3.13a, der generell bei Vorhandensein von Witterungsschutzeinrichtungen das witterungsgeschützte Anbringen der Aushänge in allen Haltestellenkategorien vorgibt.
In der Tabelle 6.5-3 gelten die Anforderungen 3.9, 3.12 und 3.15 generell für alle Haltestellen der Kategorien 1 bis 3 – d.h. das Ausstattungsmerkmal muss vorhanden sein.
2.2. (Synopse 2.2.3) Die Verwaltung wird beauftragt, in der Tabelle 6.5-3 im Punkt 3.21 auch an Haltestellen der Kategorie 3 Dynamische Fahrgastinformation (DFI) mit dem Ausstattungsmerkmal „muss vorhanden sein“ zu kennzeichnen. Darunter können auch sog. „DFI-light-Systeme“ nach Punkt 2.2.3.13 der Synopse fallen. Bei Haltestellen der Kategorie 3 können ggf. DFI nur an Teilhaltestellen in Lastrichtung(en) eingerichtet werden. Bei Haltestellen der Kategorie 4 ist das Ausstattungsmerkmal „sollte situationsbedingt vorhanden sein“ zu ergänzen. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass neu eingerichtete DFI die Anforderungen des Punktes 2.2.3 der Synopse erfüllen.
Der Punkt 2.2.3.14 wird in den Nahverkehrsplan übernommen, weil er auch im Masterplan Mobilität beschlossen ist. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an derartigen Anlagen zu ermitteln und das Ergebnis den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzustellen.
2.3 Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Fahrzeugausstattung unter dem fünften Gliederungspunkt dort zweiter Spiegelstrich wie folgt: „… an Front, Heck und Seite rechts …“ zu ergänzen. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.
2.4 Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Fahrzeugausstattung um einen zusätzlichen Gliederungspunkt „Ausrüstung der Fahrzeuge mit zwei TFT-Doppelmonitoren in allen Türräumen“ zu ergänzen. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.
2.5 (Synopse 3.4.5 bis 3.4.9) Ergänzung im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Kundenservice am Abschnittsende um die wesentlichen Inhalte der Synopsenpunkte 3.4.5 bis 3.4.9 (Größe, Anzeigen Fahrgastinformation, Ausrichtung auf Sitzplätze etc.) zu ergänzen. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.
2.6 (Synopse 3.5.3) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 im Unterpunkt Fahrbetrieb, Unterabschnitt Fahrzeugaußenwerbung nach Satz 1 den Inhalt von Punkt 3.5.3 der Synopse wie folgt zu ergänzen: „[…] Glasflächen werden nicht beklebt, sind generell durchsichtig und dürfen nur mit gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisen versehen werden (z.B. Notausstieg). Ausnahmen gelten für die Türen, an denen Stellplätze für Kinderwagen, Krankenfahrstühle, Fahrräder etc. angeboten werden. Hier können in der unteren Hälfte der Türen entsprechende Piktogramme, die auf die Mitnahmemöglichkeit(en) hinweisen, auch auf Glasflächen angebracht werden. Mit Lochfolie beklebte […]“
2.7 (Synopse 4.2 bis 4.5) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4, Unterpunkt Kundenservice bei Ticketvertrieb einzufügen, dass „das Verkehrsunternehmen, welches die ÖPNV-Leistungen in der Stadt Hagen anbietet“, dafür verantwortlich ist, 25 Fahrausweisautomaten im Stadtgebiet Hagen aufzustellen, die nach den gültigen Regularien förderfähig sind, die Tarifbestandteile nach Punkt 4.4 der Synopse vertreiben, mindestens bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen und Fahrplanauskünfte geben können.
3. (Synopse 1.15 bis 1.23, Anregungen der Bezirksvertretungen, Drucksachen 0684/2018 und 0235/2020) Die Verwaltung wird beauftragt, ein zusätzliches Kapitel 9.3.10 Weitere Maßnahmen mit Untersuchungsbedarf einzufügen. Die folgenden Maßnahmenvorschläge sollen außerhalb des NVP auf Machbarkeit und Kosten geprüft werden, bevor sie durch einen angestrebten Beschluss des Rates in den Nahverkehrsplan aufgenommen werden. Sie werden dann unter Kapitel 9.3.10 ggf. mit einem Vorschlag zur schrittweisen Umsetzung eingefügt, damit eine Einbeziehung in die Verhandlungen mit der Hagener Straßenbahn AG über einen neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag erfolgen kann.
Bis zum Ende 2020 geprüft werden:
3.1 Aufnahme der wesentlichen Aussagen der Punkte 1.15 bis 1.23 der Synopse in den Nahverkehrsplan.
3.2 Aufnahme der noch offenen Punkte nach der Vorlage 0235/2020, wobei die Anforderungen aus dem Beschluss zu 0684/2018 unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Netzentwicklung sinngemäß fortzuschreiben sind (z.B. ab ca. 22:15 Uhr Spätverkehr mit besseren Zuganschlüssen zum Hagener Osten und Süden, zwei ca. halbstündlich versetzte Fahrten zwischen Innenstadt/Hbf und den Stadteilzentren).
3.3 Die Anregungen der Bezirksvertretungen aus den gegenwärtig laufenden Beratungen zum NVP.
3.4 (Drucksachen 0822/2019 und 0014/2020) Die Beschlüsse zur Vorlage 0822/2019 werden bestätigt und die Verwaltung wird beauftragt, deren Inhalt in den Nahverkehrsplan zu übernehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den gegenwärtigen Stand der Untersuchungen zur Einführung von Schnellbussen in geeigneter Form in den NVP aufzunehmen.