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| Beschlussvorschlag: Bau einer Radabstellanlage am Hauptbahnhof

Der Bau einer unbetreuten Radabstellanlage am Hagener Hauptbahnhof ist von der Stadtverwaltung klar als Zwischenlösung gekennzeichnet worden. Ziel bleibt dort der Bau einer Radstation, der aber im Rahmen des für die Innenstadt vorgesehenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) stattfinden soll. Die Verwaltung sieht es als nicht zielführend an, die bauliche Umsetzung einer Radstation bereits zum jetzigen Zeitpunkt durchzuführen, da dies dem breiten Beteiligungskonzept des späteren INSEK vorgreifen würde.

Zur Finanzierung der Radabstellanlage können womöglich Fördermittel aus entsprechenden Programmen des Bundes oder des Landes herangezogen werden. Es ist dabei jedoch zu beachten, dass manche Förderkulissne zur Absicherung gegen Missbrauch eine Art Bestandsschutz für die mit Fördergeldern errichteten Anlagen beinhalten. Hier ist es Aufgabe der Stadtverwaltung, darauf zu achten, dass durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln zum Bau der Radabstellanlage nicht der spätere Bau einer Fahrradstation verunmöglicht oder aber erst deutlich nach der durch INSEK geplante Umgestaltung des Bahnhofbereichs ermöglicht wird.

Zahlreiche Städte verfügen bereits über unterirdische Abstellplätze für Fahrräder in unmittelbarer Umgebung ihrer (Haupt-)Bahnhöfe. Hagen verfügt über eine Tiefgarage unter dem Bahnhofsvorplatz. Wenn technisch eine Zufahrt auch für Fahrräder ermöglicht werden könnte, die entsprechenden Platzkapazitäten vorhanden wären und es ein interessantes Kostenmodell zu dieser (Teil-)Umnutzung gäbe, könnte sich daraus eine positive Ergänzung der Planungen für eine temporäre Fahrradabstellanlage ergeben.

Daher stellen die Fraktionen CDU, Bündnis90 / Grüne und FDP zur Sitzung des HFA am 14.05.2020 folgenden Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung stellt bei ihren Planungen bezüglich einer Radabstellanlage am Hauptbahnhof Hagen sicher, dass durch eine mögliche Förderung des Baus dieser Anlage durch Bundes- oder Landesmittel kein förderschädlicher Tatbestand hinsichtlich des im Rahmen von INSEK geplanten späteren Baus einer Fahrradstation entsteht.
  2. Die Verwaltung prüft, inwiefern Teile der Tiefgarage unter dem Bahnhofsvorplatz für eine zwischenzeitliche Nutzung für Fahrradabstellplätze herangezogen werden können.

 

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