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| Antrag: Verbindliche Sprachförderung für Kinder zwischen 4 und 6 Jahren

Durch Flüchtlingsbewegungen und Zuzugsdynamik kommen immer mehr Kinder nach Hagen, die einen erheblichen Bedarf an Sprachförderung aufweisen. Dazu kommen in Hagen geborene Kinder mit und ohne Zuwanderungsgeschichte, die ebenfalls aus unterschiedlichen Gründen Unterstützungsbedarf mitbringen.

Kinder, die in Hagen bereits gemeldet sind, kommen im Alter von vier Jahren in den Genuss eines verbindlichen Sprachtests. Kinder, die nach dem Stichtag zureisen und/oder älter sind werden vom gegenwärtigen Prüfraster nicht erfasst. Grund dafür ist eine NRW-weite Regelung, die nur eine stichtagsbezogene Untersuchung von Vierjährigen an einem Termin pro Jahr ermöglicht.

Kinder, die in einer Kindertagesstätte betreut werden, erhalten dort eine grundlegende Sprachförderung und werden auf diesem Wege mit der deutschen Sprache vertraut gemacht.

Aufgrund des vermehrten Zuzugs von Familien aus Südost-Europa kommen viele Kinder im Alter zwischen vier und sechs Jahren nach Hagen, die durch die bisher üblichen Sprachprüfungen nicht erfasst werden. Die Konzentration dieser Zuzugsentwicklung auf wenige NRW-Kommunen macht es bislang schwer, entsprechende Förderprogramme abzurufen. Es gibt schlichtweg keine entsprechenden Förderprogramme für dieses spezielle Problem.

Den Antragstellern ist durch die lange Diskussion mit der Verwaltung klar, dass es für eine generelle Lösung dieses Problems mehr als nur Bemühungen der Kommune bedarf, da für die Durchführung verpflichtender Sprachtests eine Regelung des Landes erforderlich ist. Deshalb ist eine entsprechende rechtliche Unterstützung durch das Land erforderlich.
Sowohl Verwaltung als auch Antragsteller sind sich darin einig, dass sie auf den jeweils ihnen zur Verfügung stehenden Kommunikationswege mit der Landesregierung darum bemühen werden, …

  • … die Dichte der Sprachtests möglichst auf vier pro Jahr zu erhöhen.
  • … möglichst jedes Kind zwischen vier und sechs Jahren mindestens einmal zu einem verbindlichen Sprachtest einzuladen.
  • … den Kindern mit Förderbedarf auf Basis von Fördermitteln aus Bund und Land möglichst zügig einen sozialraumnahen Platz in einem verpflichtenden Sprachkurs zur Verfügung zu stellen.

Das Ziel ist, allen Kindern einen optimalen Zugang zu Bildung und Teilhabe zu gewähren. Auf diese Weise wollen die Antragsteller verhindern, dass Kinder und Jugendliche mit guten Voraussetzungen in ein auf Integration angelegtes Leben starten können.

Eine solche Kraftanstrengung ist weder rechtlich noch finanziell ohne die Hilfe von Bund und Land zu stemmen.

Dieser Antrag stellt dafür ein wichtiges Startsignal für diesen Prozess.

Die Allianz im Rat der Stadt Hagen stellt daher zur Sitzung des JHA am 06.06.2023 folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, …

  1. … für Kinder außerhalb von Kindertagesstätten ein tragfähiges und nachhaltig umsetzungsfähiges Konzept in Abstimmung mit den Trägern und den Familienzentren zu entwickeln, das für alle Kinder mit Sprachdefiziten aus benachteiligten Lebensverhältnissen in der deutschen Sprache ab einem Alter von vier Jahren verpflichtende und ausreichend zeitlich dimensionierte sowie sozialraumnahe niederschwellige Sprachkurse vorsieht. Dabei sind an-gemessen Anforderungen an das künftige Personal zu stellen. Es geht um die Vermittlung von grundlegenden Sprachkenntnissen und altersgerechtem Sozialverhalten. Dazu sind nicht zwingend Lehrer oder Erzieher erforderlich, sondern auch andere Personengruppen anzuwerben (Dolmetscher, sprachkundige Muttersprachler, etc.). Dabei sind auch die Kinder zu berücksichtigen, die bisher schon eine ein- bis zweistündige Förderung in der Woche erhalten und nicht in einer Kita angemeldet sind. Positive Beispiele und Erfahrungen anderer Kommunen sind zu nutzen. Ziel ist es, allen Kindern bis zur Einschulung ausreichende Sprachkenntnisse und altersgerechte Sozialkompetenz zu vermitteln, damit sie dem Unterricht in der Grundschule folgen und sich leichter integrieren können. Idealerweise sorgt dafür eine verpflichtende und bedarfsgerechte Sprachförderung, die das derzeitige Angebot deutlich ausweitet.
  2. Dabei ist anzustreben, dass alle neu in Hagen ankommenden Kinder im Alter zwischen vier und sechs Jahren bis zur Einschulung binnen vier Wochen nach Eintrag im Einwohnermelderegister zur Teilnahme an einem verbindlichen Sprachtest aufgefordert werden. Dieser Sprachtest findet idealerweise spätestens drei Monate nach Eintrag im Einwohnermelderegister statt. Idealerweise spätestens ein Monat danach soll das Kind einen sozial-raumnahen Platz in einem verpflichtenden Sprachkurs erhalten und wahrnehmen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, mit den kommunalen Interessenvertretungen (Städtetag NRW, Landkreistag NRW, SGK, KPV, etc.) und dem Landesgesetzgeber in Kontakt zu treten, um die Sprachtests in der entsprechenden Häufigkeit im Schulgesetz zu verankern.
    Die beteiligten Antragsteller werden ihrerseits alle Bemühungen unternehmen, über die dahinterstehenden Parteien entsprechenden Einfluss auszuüben.
    Bis zur Umsetzung der quartalsweisen Sprachtests wird konsequent auf Basis des bislang geltenden Rechts verfahren und sanktioniert.
  3. Der § 126 (3) SchulG NRW wird bei unentschuldigter Nichtteilnahme am Sprachtest/ Sprachkurs angewendet.
  4. Kinder, die nach einem erneuten Test die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen, sind wieder von der Verpflichtung zu befreien.
  5. … auf Basis dieses Beschlusses Kontakt mit den Verwaltungen der EU, des Bundes- sowie des Landes Nordrhein-Westfalen aufzunehmen, um spezifische Fördermittel für diesen Leistungsumfang einzuwerben. Dabei wird die Verwaltung von den jeweiligen Hagener Abgeordneten unterstützt.
  6. Die ursprünglichen Haushaltsmittel im Umfang von 140.000 Euro aus den Haushaltsjahren 2022/2023, ursprünglich geplant als Eigenanteil an einzuwerbenden Fördermittel, sind umzuwidmen. Die Haushaltsmittel sollen zunächst ggf. auch ohne Fördermittel als Anschubfinanzierung für die Ausweitung von Sprachkursen eingesetzt werden.
  7. … für den Rat im Juni 2023 eine beschlussreife Vorlage vorzulegen, wie die o.g. Haushalts-mittel zur Erreichung des Ziels eingesetzt.

 

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