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| Antrag: Teilnahme an "Aufholen nach Corona" und „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“

Die zahlreichen Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Schulen im Rahmen der Corona-Pandemie haben zu erheblichen Belastungen für Eltern und Schüler gleichermaßen geführt. Daraus resultiert erfahrungsgemäß ein Lern- und Erfahrungsrückstand für Kinder und Jugendliche, insbesondere in den Bereichen, in denen Eltern nicht in der Lage waren oder sind, diese Defizite auszugleichen. Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung NRW erkennen diese Problemlage und haben unterschiedliche Förderprogramme dazu aufgelegt. Mit ihnen sollen die Städte und Gemeinden in Verbindung mit Trägern und verschiedenen Institutionen in die Lage versetzt werden, zumindest einen Teil dieser Pandemie bedingten Rückstände aufzuholen.

Gerade für die Stadt Hagen mit ihrer über Monate hinaus hohen Inzidenz und den zahlreichen Corona-bedingten Kita- und Schulschließungen ist ein erheblicher Bedarf für solche Förderprogramme unabweisbar. Insbesondere für Kinder mit vorher schon bestehenden Lernlücken oder mangelnden Sprachkenntnissen ist eine entsprechende zusätzliche Förderung unabdingbar. Insofern legen die Antragsteller großen Wert darauf, dass die Programme für Hagen gemeinsam mit den Trägern und allen dafür in Frage kommenden Institutionen bestmöglich genutzt werden.

Dabei sind neben den kirchlichen und karitativen Trägern auch die Vereine, Unternehmen, SIHK sowie die Hochschulen und Kultureinrichtungen einzubinden. Denn auch hier findet sich ein erhebliches Reservoire an Menschen, die bereits über Erfahrung in der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen verfügen oder diesen wertvolle Einblicke in die Welt der Erwachsenen vermitteln könnten.

Da diese nicht alle in der Lage sind, die entsprechenden Förderanträge zu bearbeiten, wird die Verwaltung darum gebeten, alle externen Beteiligten dabei notfalls zu unterstützen. Notfalls ist hierbei auch die Wirtschaftsförderung einzubinden.

Die beiden in Rede stehenden Förderprogramme stellen sich wie folgt dar:

Bund: Aufholen nach Corona“ für Kinder und Jugendliche in 2021 und 2022

Die Bundesregierung stellt über die beiden Bundesministerien für Bildung und Forschung sowie für Familien, Senioren, Frau und Jugend im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ für Kinder und Jugendliche in 2021 und 2022“ insgesamt 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Sie sind dazu gedacht, Lernrückstände abzubauen, die Frühkindliche Bildung zu fördern, Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote zu ermöglichen sowie Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule zu begleiten und zu unterstützen. Die verschiedenen Fördermittel verteilen sich auf verschiedene Module. Der Löwenanteil von einer Milliarde Euro fließt in Maßnahmen zum Abbau von Lernrückständen. Für die Frühkindliche Bildung stehen 150 Millionen Euro zur Verfügung. Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote werden mit 520 Millionen Euro ausgestattet und für die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule stellt der Bund 320 Millionen Euro zur Verfügung.

Extra-Zeit zum Lernen in NRW

Die Landesregierung NRW stellt über das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Programms „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ bis zum Sommer 2022 36 Millionen Euro zu Verfügung, um durch außerschulische Maßnahmen und Ferienprogramme diese Defizite zu verringern oder aufzuholen. Das Programm ist flexibel gestaltet und erlaubt außerschulische Bildungsangebote auch außerhalb der Schulferien, beispielsweise an Wochenenden oder im Rahmen von Drei-Stunden-Zeiträumen (mindestens zwei Tagen à drei Stunden).

Wie schon im Jahr 2020 handelt es sich bei dem Programm Extra-Zeit um freiwillige außerschulische Angebote, die vor Ort von Trägern geplant und durchgeführt werden. „Als weitere antragsberechtigte Träger sind dabei die Universitäten hinzugekommen, die ebenfalls zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen im Bildungsbereich beitragen und Förderanträge stellen können. (…) Zudem sind die Angebote offen für Schülerinnen und Schüler aller Leistungsniveaus, aller Schulformen und aller Jahrgänge.“

Die Antragsteller sind sich bewusst, dass die Kurzfristigkeit der Programme zu einem verdichteten Arbeits- und Abstimmungsaufwand in der Stadtverwaltung führen wird. Darüber hinaus erkennen die Antragsteller auch, dass sich beteiligende Vereine, Unternehmen, Organisationen oder die möglicherweise teilenehmenden Hochschulen erheblichen Mühen unterwerfen, um kurzfristig noch entsprechende Formate und Inhalte zu entwickeln und Personal für diese Aufgaben zu akquirieren.

Gleichwohl glauben die Antragsteller auch, dass es nichts Erfüllenderes und Bedeutenderes gibt, als Kindern nach dieser Zeit der Einschränkung wieder eine positive Zukunftsperspektive zu zeichnen.

Tatsächlich bieten das „Aufholprogramm“ und die „Extra-Zeit“ vielleicht sogar die einmalige Möglichkeit, die ausgetretenen Bildungswege zu verlassen und Kindern und Jugendlichen mit neuen Lern- und Informationsformaten interessante Einblicke in die Lebenswelt zu vermitteln. Auf diese Weise könnten die Beschränkungen der Corona-Pandemie vielleicht sogar produktives Potential bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern freisetzen, möglicherweise sogar die eine oder andere berufliche Perspektive eröffnen.

Die CDU-Fraktion und die FDP-Ratsgruppe stellen daher folgenden Antrag zu den nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des Schulausschusses:

Die Verwaltung wird beauftragt, …

  1. … unverzüglich Vorschläge zur Teilnahme am Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ für Kinder und Jugendliche in 2021 und 2022 sowie am Förderprogramm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ zu entwickeln und entsprechende Förderanträge zu stellen.
  1. … parallel – je nach Modul oder Förderschwerpunkt – die entsprechenden Träger, Vereine, Unternehmen, Institutionen, Hochschulen und Kultureinrichtungen zu informieren, einzubinden und nach Möglichkeit bei der Antragstellung zu unterstützen.
  1. … die Möglichkeiten der verschiedenen Programme möglichst optimal aufeinander abzustimmen, um eine möglichst große Wirkung unter den Hagener Schülerinnen und Schülern zu entfalten.
  1. … den Rat am 24.06.2021 über den aktuellen Sachstand bzw. den Jugendhilfeausschuss über den weiteren Verlauf der Projekte zu informieren.

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