| Antrag: Sachstandsbericht Mittel aus dem Digitalpakt
Der Digitalpakt zwischen Bund und Ländern wurde am 17. Mai 2019 unterzeichnet. Der Stadt Hagen stehen aus diesem Förderpaket 12.018.861 Millionen Euro zu, die seit dem 15. September 2019 abgerufen werden könnten, vorausgesetzt die notwendigen Bedingungen (Medienentwicklungsplan und technisch-pädagogisches Einsatzkonzept) liegen vor.
Die FDP-Fraktion hat schon bei mehreren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass eine zeitnahe Fertigstellung und Beschlussfassung über die Medienentwicklungsplanung absolute Priorität haben muss. Gerade die Verfügbarkeit der zusätzlichen Mittel aus dem Digitalpakt zeigt diese Notwendigkeit einmal mehr. Es ist Schulen, Eltern und Schülern nicht zuzumuten, dass in Hagen verfügbare Mittel nicht abgerufen und verwendet werden können, während in anderen Kommunen bereits großflächig investiert wird. Wir wünschen uns daher einen ausführlichen Bericht der Verwaltung zum Einsatz der zusätzlichen Mittel aus dem Digitalpakt und den zeitlichen Planungen und Fristen. Konkrete Beschlussvorschläge behalten wir uns explizit vor.
Wir stellen folgenden Antrag zur Tagesordnung der Schulausschusssitzung am 05.11.2019 gem. §6 GO:
1. Bericht der Verwaltung
Die Verwaltung berichtet ausführlich zum geplanten Zeitplan für Beantragung, Mittelabruf und Einsatz der Mittel aus dem Digitalpakt. Dabei geht Sie insbesondere auf folgende Fragen ein:
- Wann ist mit einer Vorlage des notwendigen Medienentwicklungsplanes und des technisch-pädagogischen Einsatzkonzeptes zur Beschlussfassung im Schulausschuss zu rechnen? Wie weit sind die Vorbereitungen mittlerweile fortgeschritten?
- Ist die Stabsstelle für Digitalisierung im FB 48 mittlerweile besetzt und wie wird Sie die Vorarbeiten für die Beantragung der Mittel entsprechend begleiten und beschleunigen?
- Inwiefern werden Schulen im Rahmen der Mittelbeantragung individuell betrachtet? Findet angesichts der mit dem Digitalpakt verfügbaren zusätzlichen Mittel eine erneute Bedarfsanalyse statt und wie werden die Schulleitungen einbezogen?
- Sieht die Verwaltung auf Grund der neu verfügbaren Mittel den Bedarf die Planungen für den Mitteleinsatz aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ zu verändern, z.B. durch Verschiebung der Komplettvernetzung der GS Helfe, div. EDV-Anbindungen, WLAN-Vernetzung oder Smartboards in den Digitalpakt zu Gunsten weiterer baulicher Maßnahmen?
- Bis wann können nach Informationen der Verwaltung die Mittel abgerufen / verwendet werden und wie sind etwaige Fristen mit der Zeitplanung der Verwaltung in Einklang zu bringen?
- Können die Mittel nach Informationen der Verwaltung auch zumindest teilweise für die Breitbandanbindung von Schulen eingesetzt werden oder ist dies ausgeschlossen?
Wir bitten um eine schriftliche Vorlage, die den Ausschussmitgliedern möglichst vor der Sitzung zur Verfügung gestellt wird.
2. Diskussion
3. ggf. Anträge