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| Antrag: Sachstandsbericht E-Government in der Stadtverwaltung Hagen

Die Stadt Hagen und der HABIT waren in Sachen E-Government von 1996 bis 2002 mit dem „Virtuellen Rathaus“ einmal vielen Kommunen weit voraus. Fördergelder in Millionenhöhe und Preise der heutigen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer waren der Lohn. Offensiv öffentlich vermarktet wurden die Angebote damals leider nicht. Ohne Fördergelder ging bei der Hagener Weiterentwicklung „Rathaus 21“ ein Teil des Vorsprungs deshalb wieder verloren. Die Antragsteller haben das Thema deshalb im Betriebsausschuss in der Vergangenheit aus verschiedenen Perspektiven beleuchten lassen.

Mit Beginn der Wahlperiode 2014-2020 hat der Betriebsausschuss den politischen Arbeitskreis „E-Government / Elektronische Bürgerdienste“ eingerichtet. Dieser hat bis Juli 2015 viermal getagt und seine Ergebnisse abschließend mit dem Betriebsleiter Gerd Thurau auf deren Realisierbarkeit hin abgeklopft. Das Ergebnis wurde dem Betriebsausschuss HABIT hat in seiner Sitzung am 3. November 2015 vorgestellt (Präsentation, siehe Anlage zum Antrag).

Unter der Überschrift „Hagener Stadtverwaltung bietet beim Service gutes Mittelmaß“ erklärt der Leiter des Fachbereichs Personal & Organisation, Stephan Keßen im Mai 2017 gegenüber der Funke Mediengruppe:


„Gerade im Bereich E-Government, also der Möglichkeit, Behördenvorgänge auch komplett online zu ermöglichen, sei Hagen „noch nicht perfekt". Daran werden wir weiter arbeiten. Das elektronische Bürgerkonto mit sicherer und einfacher Authentifizierung sei hier das Ziel.“ Sicherlich ein Zukunftsthema: Denn insbesondere die ganz jungen Befragten im Alter von 14 bis 19 Jahren, die im digitalen Zeitalter geboren sind, die Stadtverwaltung aber eher mittelmäßig bewerten, dürften solch einen Online-Service künftig wie selbstverständlich erwarten.“


Diese Hinwendung zu elektronischen Verwaltungsdiensten sorgt insbesondere bei den Antragstellern für viel Zustimmung. Da die Fraktionen in das tägliche Geschäft der Verwaltung jedoch nicht eingebunden sind, finden diese Modernisierungsprozesse eher unter Ausschuss der Ausschussmitglieder statt.


Aus diesem Grund bitten die Antragsteller um einen kurzen schriftlichen Sachstandsbericht zur öffentlichen nächsten Sitzung des Betriebsausschusses HABIT.

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