| Antrag: Rückkehr zum regulären Sitzungsbetrieb
Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.03.2020 beschlossen, in die Zuständigkeitsordnung in § 2a das Recht des Rates zu verankern, Angelegenheiten, die er einem Ausschuss zur Entscheidung übertragen hat, durch einfachen Ratsbeschluss im Einzelfall an sich zu ziehen und selbst zu entscheiden. Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Rat in derselben Sitzung gemäß des neu eingefügten § 2a Zuständigkeitsordnung alle Angelegenheiten, die den Ausschüssen zur Entscheidung übertragen waren, an sich gezogen und sie in einem weiteren Schritt an den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Ende April hat dann der Rat aufgrund der vom Landtag beschlossenen Änderung der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit der vom Landtag am 14. April 2020 festgestellten und bis einschließlich 14. Juni 2020 befristeten "epidemische Lage von landesweiter Tragweite" mit der erforderlichen Mehrheit sämtliche ihm obliegende Entscheidungen auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert.
In der Folge dieser Entscheidungen haben seit Mitte März keine Sitzungen der Fachgremien mit Ausnahme des Haupt- und Finanzausschusses mehr stattgefunden.
Andere Städte in NRW sind diesen Weg nicht gegangen und haben stattdessen an Tagungen der Fachausschüsse festgehalten. Dabei wurden die hygienischen Bestimmungen sowie die Abstandsregelungen eingehalten oder es wurde auf das Instrument von Videokonferenzen zurückgegriffen. Dazu hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW am 24. April 2014 klargestellt, dass Sitzungen kommunaler Gremien als solche nicht unter die nach den aktuell geltenden, auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ergangenen Verordnungen (insbesondere Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO) und Erlassen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und – sofern noch vorhanden – den darauf aufbauenden Allgemeinverfügungen der Kommunen zu untersagenden Veranstaltungen oder Versammlungen fallen.
Die Entwicklung der Infektionszahlen ist seit Wochen rückläufig. Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Maßnahmen sind von Bund und Ländern bereits mehrfach gelockert worden. Bis zur Sommerpause sind im Rat der Stadt Hagen noch komplexe Themen, wie der Schulentwicklungsplan sowie der Nahverkehrsplan, zu beraten. Die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie das Werkstattgespräch zur Schulentwicklung im Primarbereich haben gezeigt, dass politische Gremien unter Berücksichtigung der unter Corona zu beachtenden Abstandsregelungen und hygienischen Maßnahmen abgehalten werden können. Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen ist es nicht nur verantwortbar, sondern auch zur fachpolitischen Begleitung der politischen Willensbildung im Rat geboten, dass die politischen Gremien der Stadt Hagen ab dem 05.06.2020 wieder tagen können.
Die Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90 / Grüne, Hagen Aktiv, FDP, Die Linke und Bürger für Hohenlimburg / Piraten stellen daher folgenden Antrag für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Hagen am 04.06.2020:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für den Rat gemäß §60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW folgende Beschlüsse mit Wirkung ab dem 05.06.2020 aufzuheben:
1. Beschluss vom 26.03.2020 zu Vorlagen 0274-/2020 und 0274/2020: „Hinsichtlich der nach dem 19.04.2020 zur Entscheidung durch die Ausschüsse des Rates der Stadt Hagen anstehenden Angelegenheiten macht der Rat von seinem Rückholrecht nach § 2a Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen Gebrauch und überträgt sie zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss.
Des Weiteren überträgt der Rat auch die sonstigen, nicht in der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates gem. § 41 Abs. 1 GO NRW liegenden Angelegenheiten, die bislang nicht zur Entscheidung auf Ausschüsse delegiert sind, zur Entscheidung auf den Haupt- und Finanzausschuss. Eine Vorberatung der auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragenen Angelegenheiten in weiteren Ausschüssen, Unterausschüssen oder Kommissionen findet nicht statt.
2. Beschluss vom 28.04.2020 zu Vorlage 0341/2020: „1. Der Rat der Stadt Hagen überträgt seine Zuständigkeiten auf Grundlage von § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW auf den Haupt- und Finanzausschuss.
3. Diese Übertragung ist befristet auf den Zeitraum der Feststellung einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite durch den Landtag NRW auf Basis von § 11 IfSBG-NRW bis zum 14.06.2020.“