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| Antrag: Onlinezugangsgesetz (OZG): Umsetzungsstand und Priorisierungen

Das Onlinezugangsgesetz (OZG), das 2017 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass Bund, Länder und Kommunen bis zum 31.12.2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital anbieten. Die Nutzer sollen einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen der Verwaltungsträger erhalten. Die Verwaltungsportale von Bund, Land und Kommunen sollen zu einem Portalverbund zusammengeschlossen werden.

Die digitale Umsetzung der Dienstleistungsangebote benötigt ein entsprechend ausgebautes, leistungsfähiges ‘Back Office’ digitalisierter Verwaltungsvorgänge und ein fachbereichübergreifendes Agieren.

Am 01.06.2021 wurde anhand der Vorlage 0417/2021 „Digitalisierungsstrategie der Stadt Hagen“ in der „Kommission für Organisation und Digitalisierung“ seitens der Verwaltung bereits ausgeführt, dass bereits an der Umsetzung des OZG gearbeitet wird und auf die rechtliche Dringlichkeit hingewiesen.

Bei 1.782 Einzelleistungen des OZG liegt der Vollzug bei Land und Kommunen, bei 23 weiteren Leistungen kann jede Kommune die Umsetzung autark gestalten.

Aus Sicht der Antragsteller bietet die Umsetzung eine große Chance, Barrieren zwischen Bürger*Innen und Verwaltung abzubauen.

Die Antragsteller vermuten jedoch, dass aufgrund der Rahmenbedingungen nicht alle Maßnahmen bis zum o.g. Stichtag umgesetzt werden können und daher eine Priorisierung der umzusetzenden Leistungen erforderlich ist. Da jede einzelne Leistung die Bürger*In betrifft, halten die Antragsteller bei der Umsetzung des OZGs in Hagen – insbesondere bei der Priorisierung – die Mitsprache der Politik für geboten.

Daher stellen die Fraktionen von CDU, Bündnis90/Grüne und Hagen Aktiv sowie die FDP-Ratsgruppe folgenden Antrag zur Sitzung des Rates am 24.06.2021:

Die Verwaltung wird gebeten,

in der nächsten Sitzung der Kommission für Organisation

  1. über die aktuellen Umsetzungsstand der IT-Umsetzungsprojekte im Rahmen des OZG zu berichten,

in den folgenden Monaten

  1. in einer tabellarischen Darstellung alle für die Stadt Hagen relevanten Umsetzungen inkl Projektstatus („zurückgestellt“, „in Planung“, „offen“, „in Bearbeitung“, „abgeschlossen“) aufzuführen,
  2. dafür jeweils eine Priorisierungseinschätzung („sehr hoch“, „hoch“, „normal“, „niedrig“) abzugeben,
  3. eine Aufwands- / Zeitschätzung aller relevanten Maßnahmen mit Angaben zu Startzeitpunkt / Endzeitpunkt der Umsetzung vorzulegen,
  4. darzustellen, inwiefern jeweils von einer interkommunalen Zusammenarbeit bei der Umsetzung profitiert werden kann,
  5. für die hoch oder sehr hoch priorisierten Umsetzungen die jeweils geplanten Auswirkungen auf die Verwaltungsprozesse, insbesondere die für die Bürger*Innen geplanten Prozessvereinfachungen (Ist-Zustand ggü. Soll-Zustand) zu benennen.

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