| Antrag: Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"
Bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 7.10.2011 wurde durch die Verwaltung berichtet, dass für die Stadt Hagen Mittel aus dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ durch die Bezirksregierung zur Verfügung gestellt werden. Dieses Programm fördert die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am Mittagessen sowie die Klassenfahrten in Schulen. Für eine Förderung kommen diejenigen Kinder und Jugendlichen infrage, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben, jedoch am Mittagessen bzw. an Klassenfahrten teilnehmen möchten. Dies betrifft sowohl Schulen als auch Kitas. Im Unterschied zu den individuellen Leistungen nach dem BuT handelt es sich bei den Leistungen des Härtefallfonds um eine Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine Verpflichtung zur Vorleistung der Kommunen oder der Antragssteller besteht nicht.
Leider finden sich seitdem keine Informationen wie der Fonds durch bedürftige Eltern in Hagen angenommen wird. Auch war für die Antragsteller nicht zu ermitteln, wie über eine potenzielle Beantragung informiert wird, bzw. wo diese Informationen zu finden sind. Die Antragsteller wünschen daher einen ausführlichen Sachstandsbericht zur Nutzung des Härtefallfonds im Bereich der Stadt Hagen.
Zur allgemeinen Information über den Fonds wird im Folgenden aus den Unterlagen des Landes NRW zitiert:
Was wird gefördert?
Die Zuwendung für Kinder und Jugendliche beträgt pauschal 1.080 Euro je Kind / je Jugendlichem pro Schuljahr (1. August bis 31. Juli des Folgejahres). Die Mittagsverpflegung ist förderfähig, wenn es sich um eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung handelt, die in einem organisatorischen Bezug zur Schule oder zur Kindertagesbetreuung steht bzw. in der jeweiligen Verantwortung stattfindet. Die jeweilige Verantwortung ist nicht gegeben, wenn die Mittagsverpflegung weder in Räumlichkeiten der Einrichtung stattfindet noch von dieser organisatorisch begleitet wird. Kosten für Verpflegung, die beispielsweise an einem Kiosk oder in einem Lebensmittelgeschäft gekauft wird (z.B. belegte Brötchen, Gebäck o.ä.), sind nicht förderfähig.
Wer stellt den Antrag?
Grundsätzlich ist für eine Kostenübernahme im Rahmen des Härtefallfonds die Antragsstellung durch die Erziehungsberechtigten erforderlich. Für eine Bewilligung ist die Bestätigung der Kommune zwingend, das keine Ansprüche auf Leistungen nach SGB II, XII und BuT bestehen, um Doppelförderungen zu vermeiden.
Fristen und Verfahren
Die Angaben der Sorgeberechtigten zur Einkommenssituation sind grundsätzlich zu belegen.
Die Kommune hat im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens darüber zu befinden, welche beweiskräftigen Unterlagen notwendigerweise vorzulegen sind, um einen Härtefall nachzuweisen.
Die Entscheidung, wann ein zu fördernder Härtefall im Sinne des Landesfonds „Alle Kinder essen mit“ vorliegt, ist unter Berücksichtigung der Vorgaben in den Förderrichtlinien und der in den FAQs zum Härtefallfonds zu findenden Erläuterungen von den Zuwendungsempfängern, also den Kommunen, nach pflichtgemäßem Ermessen in jedem Einzelfall zu treffen.
Für den Härtefallfonds bestehen keine generellen Ausschlussfristen. Das einzige beschränkende Element ist die Verfügbarkeit von Fördermitteln in ausreichender Höhe. Nur bei Anträgen, die den Bezirksregierungen bis zum 30. September vorliegen, ist eine zeitnahe Bewilligung und Auszahlung von Zuwendungen möglich, um a) den Kommunen zeitnah Mittel bereitzustellen und eine umgehende Teilnahme an der Mittagsverpflegung umzusetzen, b) Vorleistungen sowie nachfolgenden Erstattungs-/Verrechnungsaufwand zu minimieren, c) möglichst zeitnah abschätzen zu können, ob und ggf. in welchem Umfang Klassenfahrten mitfinanziert, werden können. Für nach dem 30. September eines Jahres eingehende Anträge können Fördermittel voraussichtlich nicht zum 1. November desselben Jahres angewiesen werden.
Die Frist 30. Oktober regelt den frühesten Beginn des Bewilligungszeitraums. Anträge, die nach dem 30. Oktober eines Jahres eingereicht werden, können frühestens zum 1. Januar des Folgejahres bewilligt werden. Dies ist einerseits der Planbarkeit der einzusetzenden Fördermittel für das jeweils laufende Haushaltsjahr geschuldet, andererseits ist - je nach Termin der tatsächlichen Antragsstellung - eine Mittelanweisung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr möglich. Eine Finanzierung von Ausgaben des laufenden Kalenderjahres aus Fördermitteln des Folgejahres ist ausgeschlossen.
Die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und Hagen Aktiv sowie die FDP-Ratsgruppe stellen daher für die Sitzung des JHA am 25.10.2023 und die Sitzung des SAS am 26.10.2023 folgenden Antrag:
1. Sachstandsbericht
Die Verwaltung berichtet zur Nutzung des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ in der Stadt Hagen: Insbesondere sollen durch die Verwaltung folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie viele Anträge wurden von Eltern in den letzten fünf Kalenderjahren auf Nutzung von Mitteln aus dem Härtefallfonds gestellt? Wie viele Anträge wurden bewilligt und an die Bezirksregierung zum Mittelabruf weitergeleitet? Wie viele Anträge wurden nicht bewilligt?
- Wie und durch wen werden Eltern von Kita- bzw. Schulkindern über die Möglichkeit dieser Unterstützung informiert?
- Wurden konkret Information und / oder Antragsunterlagen mit den Bestätigungen für Kita und / oder Schulanmeldungen verschickt, um Eltern einen niedrigschwelligen Zugang zu diesem Fonds zu ermöglichen.
- Wo können Eltern das Antragsformular und Informationen über die Beantragung auf der Internetpräsenz der Stadt Hagen finden (wie in anderen Kommunen üblich)?
- Welche Unterlagen sind konkret für eine Antragsstellung notwendig?
2. Diskussion
3. Sachanträge