| Anfrage: Gefahren durch Planetenmodell
Am 5. April 2014 kam es, wie der Lokalpresse zu entnehmen war, durch die glatte Oberfläche einer Platte des Hagener Planetenmodells zu einem Unfall, bei dem eine Rentnerin sich schwere Verletzungen zuzog. Die Stadt Hagen wurde daraufhin zu einem Schmerzensgeld von 5.000 Euro verurteilt. Angesichts dieses Vorgangs ist es dringend erforderlich Konsequenzen zu diskutieren – sowohl bzgl. kurzfristiger Maßnahmen (Warnschilder etc.) im Rahmen der Verkehrssicherungsplicht als auch bzgl. einer erneuten Versiegelung der Platten mit einer Antirutschbeschichtung. Abgesehen von der unzumutbaren Gefahr für die Hagener Bürger und Besucher der Stadt könnten weitere Unfälle einen empfindlichen finanziellen Schaden für die Stadt Hagen bedeuten.
Hiermit bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen gem. §5 GO:
- Welcher finanzielle Schaden ist der Stadt oder ihrem Versicherer durch den Unfall einer Bürgerin auf einer Platte des Planetenmodells am 05.04.2014 entstanden? Wie setzt sich dieser Schaden zusammen (Schmerzensgeld, ggf. weitere Schadensersatzansprüche, Kosten des Rechtsstreits, etc.)? Ist denkbar, dass künftig weiterer finanzieller Schäden für Stadt/ Versicherer aus dem vorgenannten Schadensereignis resultieren werden?
- Ist es, soweit der Stadt Hagen bekannt ist, seit der Verlegung der Platten in den 70er Jahren zu weiteren Unfällen gekommen?
- Wird dieser Schaden durch eine bestehende Versicherung der Stadt Hagen abgedeckt? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn ja, geht die Stadt Hagen davon aus, dass auch für etwaige weitere im Schadenshergang dem Geschehen vom 05.04.2014 entsprechende Unfälle Versicherungsschutz bestünde? Wenn nein, warum besteht kein Versicherungsschutz?
- Welche Sofortmaßnahmen werden bzw. wurden ergriffen um weitere Unfälle und die daraus folgende Haftung der Stadt Hagen auszuschließen?
- Falls keine Maßnahmen ergriffen wurden bzw. werden: Wie wird dies von der Verwaltung begründet?
- Trifft es zu, dass die Verwaltung bereits seit Monaten ein Angebot zur Neubeschichtung aller Platten vorliegt und dass die Angebotssumme in Höhe des jetzt zu zahlenden Schmerzensgeldes gelegen hat?
- Welche Alternativen bestehen bzgl. der Aufbringung einer neuen Antirutschbeschichtung? Welche Kosten entstehen durch solche Maßnahmen?
Wir bitten um eine Behandlung der Anfrage im öffentlichen Teil der Sitzung. Ggf. nichtöffentliche Antworten können im nichtöffentlichen Teil der Sitzung nachgereicht werden.