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| Anfrage: Belastung der Stadtkasse durch Eintreiben des Rundfunkbeitrags

Durchgestrichenes GEZ Symbol

In den letzten Wochen häufen sich Meldungen, dass die Zahl der Zwangsvollstreckungen im Zusammenhang mit nicht gezahlten Rundfunkbeiträgen steigt. Monatlich sind 17,50 € für jede Wohnung und Betriebsstätte an den ARD-ZDF-Deutschlandradio- Beitragsservice (früher: GEZ) zu entrichten.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen ihre Forderung bei säumigen Beitragszahlern nicht einklagen, sondern machen sie per Bescheid geltend. Der säumige Zahler wird vom ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice in einem mehrstufigen Mahnverfahren an seine Zahlungspflicht erinnert. Bleibt die erwartete Zahlungsbereitschaft aus, erfolgt die Zwangsvollstreckung.

Weil der WDR über keine Vollstreckungskräfte verfügt, wird die Angelegenheit an die für den säumigen Zahler zuständige Kommune weitergeleitet. Grundlage ist dabei der Paragraph 10 (6) des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Aus vielen Städten wurden nun Klagen laut, dass die Kommunen dabei auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben. 

Daher bitten wir hiermit um Beantwortung der folgenden Fragen zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.09.2016 gem. §5 GO:

  1. Wie viele Beitreibungsverfahren wurden für den ARD-ZDF-Deutschlandradio- Beitragsservice (früher: GEZ) in den Jahren 2013, 2014 und 2015 durchgeführt?
  1. Wie viel Geld erhält die Stadt Hagen für das Eintreiben des Rundfunkbeitrags pro Fall?
  1. Deckt dieser Betrag die Kosten und Auslagen, die dabei entstehen?
  1. Wenn dieser Betrag nicht auskömmlich ist, wie hoch müsste die Pauschale sein?
  1. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Aufgabe, für den Beitragsservice Inkassodienstleistungen zu erbringen?

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