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| Anfrage: Freigabe der Parkplätze für E-Roller

Die FDP-Ratsgruppe hatte bereits kurz nach dem Rückzug des Anbieters Hoppy eine Öffnung der für das Verleihsystem gesperrten Parkplätze gefordert. Dies wurde vom Verwaltungsvorstand auch so zugesagt. Leider lässt die Umsetzung bis heute auf sich warten. In der Dezember-Sitzung des zuständigen Fachausschusses haben wir erneut nach der ausbleibenden Umsetzung der Maßnahme gefragt. Im Januar berichtete schließlich die Westfalenpost über die Verhängung von Ordnungsgeldern gegen Bürgerinnen und Bürger, die die verwaisten Parkplätze für ihre PKWs nutzten. Wir halten es daher für angemessen, dass die Verwaltung sich zu den vorangestellten Fragen entsprechend erklärt, die Parkplätze umgehend freigibt und die Ordnungsgeldbescheide aus Kulanz zurücknimmt.

Die FDP-Ratsgruppe stellt daher zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.02.2024 folgende Anfrage:

  1. Warum wurden die als Parkplätze für Elektroroller, wie vom Verwaltungsvorstand schon kurz nach dem Weggang des Anbieters Hoppy beschlossen, bisher immer noch nicht für das allgemeine Parken freigegeben?
  1. Ist es richtig, dass eine entsprechende Abdeckung der Schilder seit diesem Beschluss aus „witterungstechnischen Gründen“ nicht möglich war? Welche konkreten Witterungsbedingungen sind notwendig, um eine Umsetzung des Beschlusses zu ermöglichen?
  1. Wann ist mit einer endgültigen Freigabe der gesperrten Parkplätze zu rechnen? Hat die Verwaltung Pläne für eine zukünftige Nutzung der Parkplätze? Wenn ja, welche? Wenn nein, wird dann die Beschilderung vollständig zurückgebaut?
  1. Welche Kosten sind für die Beschilderung der Parkplätze insgesamt entstanden und welche Kosten entstehen durch ein Abdecken der Beschilderung oder, falls geplant, durch den vollständigen Rückbau?
  1. Plant die Verwaltung, die für das Parken auf den gesperrten Parkplätzen verschickten Ordnungsgeldbescheide zurückzunehmen?
  1. Wurden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes zwischenzeitlich angewiesen, in solchen Fällen keine weiteren Ordnungsgelder zu verhängen?

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