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| Antrag: Windenergieanlagen in Hagen

Durch Gerichtsentscheidungen und Uneinigkeit zwischen Verwaltung und Politik hinsichtlich der Ausgestaltung des Teilflächennutzungsplans Windenergie ist ein fatales Regelungsvakuum in Hagen entstanden. Dieses nutzen nun Windenergieanlagenbetreiber dazu, um in Hagen Genehmigungen für Windräder nach den Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu erwirken. Diese Genehmigungsverfahren entziehen sich der politischen Debatte komplett und verunmöglichen eine gerechte Güterabwägung zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt. Deshalb wollen die Antragsteller nun unverzüglich das ruhend gestellte Verfahren zur Ausweisung neuer Windenergie-Vorrangzonen fortgesetzt sehen.

Anders als im vorangegangenen Verfahren erwarten die Antragsteller diesmal die transparente Beteiligung der zuständigen Gremien an der fachlichen Ausgestaltung. Ebenso legen sie Wert darauf, dass fachlich begründete und rechtlich mögliche Steuerungsimpulse der Politik von der Verwaltung in die Ausgestaltung übernommen werden. Darüber hinaus sind aus Gründen der Rechtssicherheit alle Argumente für den Ausschluss von Flächen zu dokumentieren und sicherzustellen, dass die Argumente einheitlich auf das Stadtgebiet angewendet werden.

Ziel soll sein, in spätestens zwei Jahren einen rechtssicheren Teilflächennutzungsplan zur Windenergie im Rat beschließen zu können, in dem klar geregelt ist, wo welche Windräder mit welcher maximalen Nabenhöhe und welchem Abstand zur Wohnbebauung errichtet werden können.

Die Fraktion CDU und die Ratsgruppen von FDP und Bürger für Hohenlimburg beantragen daher zur Sitzung des HFA am 04.02.2021:

Die Verwaltung wird beauftragt, …


1. … unverzüglich unter Beachtung aktueller Normen und Rechtssetzungsabsichten des Bundes und des Landes NRW sowie bereits gefallener Ratsbeschlüsse der vergangenen Jahre (rechtskonforme Abstände und Höhenbegrenzungen) das unterbrochene Verfahren zur Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplans Windenergie fortzusetzen. Dabei ist erneut das gesamte Stadtgebiet zu evaluieren.


2. … die Ausschüsse für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung, für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität sowie die Bezirksvertretungen Hagen-Nord, Hohenlimburg, Eilpe/Dahl und Haspe unaufgefordert fortlaufend und transparent am Verfahrensfortschritt zu beteiligen.


3. … den Beschluss zur Ratssitzung am 25.02.2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

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