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| Antrag: Photovoltaik auf städtischen Gebäuden

Die Verwaltung hat dem Infrastruktur- und Bauausschuss am 20.09.2022 mit der Vorlage 0821/2022 unter dem Betreff "Photovoltaik auf städtischen Gebäuden - Konzept und Ausblick" den Bericht zum Sachstand des Ausbaus von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden zur Kenntnis gegeben. Im Sachverhalt wird unter Abkehr von der bisherigen Praxis festgestellt:

„Bisher wurden ca. 40 Anlagen auf verpachteten städtischen Dächern durch Dritte installiert. Diese Idee wird nicht weiterverfolgt werden, neue Anlagen werden zukünftig im städtischen Eigentum sein und betrieben und der daraus gewonnene Strom in Abstimmung mit der Enervie vermarktet werden. Das Ziel ist es, möglichst viele Dächer mit eigenen PV Anlagen auszurüsten und den so gewonnenen Strom selbst zu nutzen, ihn durch das vorhandene Stromnetz innerhalb der Stadtgrenzen weiterleiten zu können.

Diese grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Praxis kann nicht einfach nur durch die Verwaltung festgelegt werden. Dies um so mehr, als die bisherigen Leistungen der Verwaltung in diesem Bereich mehr als übersichtlich sind. Die Verwaltung stellt selber dar, dass sie bisher nur eine einzige PV-Anlage (Schumacher-Museum) errichtet hat. Und dies, obwohl das Thema schon mindestens seit 2005 mit der Vorlage 0944/2005: "Photovoltaik-Anlage auf kommunalen Dächern" immer wieder in der Diskussion ist. Das von der Verwaltung in der o.g. Berichtsvorlage vorgestellte Konzept ist im übrigen absolut nicht schlüssig.

Der gewonnene Strom wird durch das vorhandene Netz geleitet, nach dem sogenannten „Aachener Modell“. Die Vorlage erläutert das Aachener Modell nicht weiter. Dass es hier überhaupt Erwähnung findet, ist einigermaßen unverständlich. Nach einer Dokumentation der Stadt Aachen aus dem Jahr 2017 war das ursprünglich von Bürgern angeregte Modell von 1995 bis zum Jahr 2000 in Kraft. Es wurde im Jahr 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgelöst. (siehe dazu: https://www.eebl.de/uploads/media/Schroeter_Stadt_Aachen_01.pdf ).

Was die allgemeine Zielstellung bei der Entwicklung von PV-Anlagen, nicht zuletzt auf kommunalen Gebäuden, angeht, dürfte Einigkeit darin bestehen, dass es in der gegenwärtigen energiepolitischen Phase in erster Linie darauf ankommt, möglichst viel Solarstrom zu erzeugen. Die Vorgehensweise kann dabei bei einzelnen Maßnahmen durchaus unterschiedlich sein. Jedenfalls sollte die Stadt nicht auf das Fachwissen und die Erfahrungen anderer Akteure verzichten.

Daher stellt die Allianz im Rat der Stadt Hagen folgenden Antrag zur Sitzung des Rates am 10.11.2022:

1. ... den künftigen Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden so zügig wie möglich voranzutreiben.

a. Vorrangig soll die Stadt Hagen, in Zusammenarbeit mit dem lokalen Versorger mark-e und ggf. anderen städtischen Beteiligungen, die städtischen Dachflächen (DS 0821/2022) für die Eigenversorgung mit Strom nutzen. Dabei soll auch vom Durchleitungsrecht Gebrauch gemacht werden, um den erzeugten Strom möglichst umfassend kostengünstig in städtischen Immobilien selbst nutzen zu können. Dabei sind hilfreiche Erfahrungen aus anderen Kommunen heranzuziehen. Die städtischen Flächen müssen bis Sommer 2025 angeschlossen sein.

b. Die übrigen Flächen werden ab September 2023 zuverlässigen und erfahrenen privaten Anbietern zur Pacht angeboten. Diese müssen sich jedoch ebenfalls verpflichten, diese Flächen bis zum Sommer 2025 zu erschließen. Eine Unterverpachtung oder Weitergabe von Flächen ist auszuschließen, um Spekulationen mit städtischen
Dachflächen zu verhindern.

2. … dem Rat unverzüglich, spätestens bis zur Jahresmitte 2023, eine Aufstellung zur Beschlussfassung vorzulegen, welche Dachflächen die Stadt vorrangig selbst bewirtschaften will und welche sie nachrangig Dritten zur Pacht anbieten wird.

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