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| Antrag: Erweitertes Führungszeugnis für beauftragte Dritte

Das international anerkannte Deutsche Rote Kreuz (DRK) genießt als Einrichtung ein sehr hohes Maß an Vertrauen bei Verwaltungen und politischen Institutionen. Dieses Vertrauen ist die Grundlage für eine Zusammenarbeit. Doch auch große und angesehene Institutionen sind nicht vor Menschen mit hoher krimineller Energie gefeit, wie das Hagener Beispiel zeigt.

Die Antragsteller sehen in der Hilfsorganisation auch weiterhin einen wichtigen und kompetenten Partner bei der Bewältigung von Notlagen und Krisen. Die Antragsteller erwarten aber auch, dass nun von Seiten des DRK alles unternommen wird, den Fehler intern aufzuklären. Darüber erwarten die Antragsteller, dass das DRK mögliche Schäden unverzüglich und anstandslos ausgleicht

Um solche Vorgänge künftig weitgehend zu verhindern, fordern die Antragsteller eine sukzessive Überarbeitung aller Dienstleistungsverträge der Stadt, soweit dies erforderlich sein sollte. Ziel muss sein, dass alle Funktionsträger, die wichtige Entscheidungen im Auftrag der Stadt treffen, Verantwortung über nennenswerte finanzielle Ressourcen tragen oder für das Wohl oder die Sicherheit von vulnerablen Gruppen Verantwortung tragen, ein erweitertes Führungszeugnis gegenüber dem von der Stadt beauftragten Dienstleister vorlegen müssen.

Das erweiterte Führungszeugnis hat den Vorteil, dass es von einem Bewerber nicht manipuliert werden kann, da es dem künftigen Arbeitgeber direkt vom des Bundesamtes für Justiz zugesandt wird.

Es kann aber nicht Aufgabe der Stadtverwaltung sein, das im Detail zu überprüfen. Sie sollte deshalb vertraglich sicherstellen, dass die Auftragnehmer der Stadt diese Arbeit zuverlässig leisten.

Die Fraktionen CDU, Bündnis90/Die Grünen und Hagen Aktiv sowie die FDP-Gruppe stellen daher folgenden Antrag zur Sitzung des HFA am 04.02.2021:

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, ...


1. ... darzustellen, in welchen Funktionen der Hochstapler Dienstleistung im Namen des Deutschen
Roten Kreuzes (DRK) für die Stadt Hagen erbracht hat.
2. ... darzustellen, ob der Stadt Hagen oder Dritten ein messbarer Schaden entstanden ist.
3. ... darzustellen, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung unmittelbar ergriffen hat, als der
Betrug bekannt wurde.
4. ... beim Deutschen Roten Kreuz in Erfahrung zu bringen, warum auf die Einholung eines erweiterten
Führungszeugnisses verzichtet wurde.
5. ... Ideen zu entwickeln, wie bei der Beauftragung Dritte künftig solche Probleme vermieden
werden können und nach Möglichkeit ohne großen Verwaltungsaufwand sichergestellt werden
kann, dass alle Auftragnehmer der Stadt, die sensitive oder kritische Funktionen im Auftrag
der Stadt erfüllen, ein erweitertes Führungszeugnis für jeden Tätigen einholen.
6. ... darzustellen, ob und wie bestehende Verträge im Rahmen anstehender Erneuerungen um
entsprechende Klauseln erweitert werden können, falls nicht schon entsprechende gesetzliche
Regelungen dies ohnehin erfordern.
7. ... Dienstleister von öffentlichen Ausschreibungen (befristet oder auf Dauer) auszuschließen,
die gegen diese Auflage der Stadt verstoßen.

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