Zurück

| Anfrage: Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt an Schulen

Mit der 16. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW vom 07.04.2022 wurde die Pflicht zur Einführung eines „Schutzkonzeptes gegen sexuelle Gewalt an Schulen“ gesetzlich verankert. Wir bitten daher um die Beantwortung der vorangestellten Fragen, um einen Überblick zur Umsetzung zu ermöglichen.

Anfrage

  1. An wie vielen Grundschulen gibt es bereits ein durch die SchuKo beschlossenes Schutzkonzept? An wie vielen Grundschulen fehlt nur noch die notwendige Zustimmung?
  1. Für jene Schulen, die noch kein beschlossenes Konzept haben: Warum konnte noch kein Konzept beschlossen werden und in welcher Phase der Erarbeitung befindet sich dieses? Wir bitten um schulspezifische Aufschlüsselung.
  1. Wie werden die Konzepte in der Schulgemeinschaft bekannt gemacht? Sind allen Eltern die Schutzkonzepte und Ansprechpartner bekannt?
  1. Gab bzw. gibt es Angebote die Konzepte mit professioneller Unterstützung zu entwickeln? Wenn ja, welche? Wie wurden diese Angebote angenommen?
  1. Welche Ansprechpartner werden in den Konzepten benannt? Werden Opfer und Zeugen ausreichend unterstützt und geschützt, z.B. mit Blick auf mögliche Versuche Opfer oder Zeugen einzuschüchtern?
  1. Greifen die Schutzkonzepte auch vollumfänglich in GHB und OGS?
  1. Welche Präventionsmaßnahmen gibt es und werden diese flächendeckend angeboten?
  1. Hat die Verwaltung Erkenntnisse zur Einführung der Konzepte an weiterführenden Schulen? Wenn ja, welche?
  1. Gibt es eine Frist für die Einführung der Schutzkonzepte?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Anfrage.

Zurück